Fördermöglichkeiten

Für Ausbildungen im Pflege- und Sozialbereich gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Abhängig ist die Unterstützung von Alter, Ausgangslage und Ausbildung. Im Welcome Center Pflege & Soziales informieren wir nach aktuellem Stand über die verschienden Optionen. Ein Förderantrag muss immer vor Ausbildungsstart gestellt werden.

Ausbildungszuschuss

Einen Ausbildungszuschuss erhalten alle Schüler*innen bzw. Student*innen einer Ausbildungseinrichtung im Sozialbetreuungs- und Pflegesektor. In den meisten Fällen handelt es sich um € 600 monatlich (Stand 2023). Bei gedehnten Ausbildungen wird dieser Betrag aliquotiert.

Zielgruppe
Auszubildende, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz haben.

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesndheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetruung
  • Fach-Sozialbetreuung

connexia Implacementstiftung

Stiftungsteilnehmende bekommen für die Dauer ihrer Ausbildung Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 860,70 (Deckung des Lebensunterhaltes; Stand 2023). Hinzu kommen € 200 pro Monat vom Partnerbetrieb. Die Stiftungsteilnehmenden sind über das AMS versichert.

Zielgruppe
Arbeitslose Personen ab 19 Jahren

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung (auch gedehnte Ausbildungen)
  • Hebamme
  • OTA
  • Medizinische*r Masseur*in
  • Sozialpädagogik
  • Medizinische Assistenzberufe
  • Gehobene medizinisch-technische Dienste

Pflegestipendium

Seit 1.1.2023 gibt es das Pflegestipendium für Personen ab 20 Jahren, die einen Anspruch auf eine Leistung des Arbeitsmarktservice haben. Das Pflegestipendium beträgt derzeit mindestens € 1.400. Wer dieses Modell wählt, erhält keinen Ausbildungszuschuss.

Zielgruppe
Arbeitslose Personen, die einen Ausbildungsplatz haben.

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesndheits- und Krankenpflege (außer BSc)
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung

Pflegestipendium mit connexia Implacementstiftung

Das Pflegestipendium kann auch in Verbindung mit der connexia Implacementstiftung beantragt werden. Schüler*innen und Student*innen erhalten mindestens € 1.300 Pflegestipendium und zusätzlich € 200 von einem Partnerbetrieb. Bei einer Ausbildung unter 6 Monaten reduziert sich der Zuschuss des Partnerbetriebes auf € 100. Wer dieses Fördermodell wählt, erhält keinen Ausbildungszuschuss. 

Zielgruppe
Arbeitslose Personen ab 20 Jahren

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (außer BSc)
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung (auch gedehnte Ausbildungen)

„Soziale Kompetenz, Freude und Geschick im Umgang mit Menschen, Aufgeschlossenheit gegenüber unterschiedlichen Altersgruppen und Kulturen, Stressresistenz und emotionale Belastbarkeit - das sind wohl die besten Voraussetzungen für meinen künftigen Beruf.“

Marion Mennig
Ausbildung zur Pflegefachassistentin