Für Ausbildungen im Pflege- und Sozialbereich gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Abhängig ist die Unterstützung von Alter, Ausgangslage und Ausbildung. Im connexia Welcome Center informieren wir nach aktuellem Stand über die verschiedenen Optionen. Ein Förderantrag muss immer vor Ausbildungsstart gestellt werden.
Einen Ausbildungszuschuss erhalten alle Schüler*innen bzw. Student*innen einer Ausbildungseinrichtung im Sozialbetreuungs- und Pflegesektor. In den meisten Fällen handelt es sich um € 600 monatlich (Stand 2025). Bei gedehnten Ausbildungen wird dieser Betrag aliquotiert.
Zielgruppe
Auszubildende, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz haben.
Für folgende Ausbildungen
Stiftungsteilnehmende bekommen für die Dauer ihrer Ausbildung Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 946,80 (Deckung des Lebensunterhaltes; Stand 2025). Hinzu kommen € 200 pro Monat vom Partnerbetrieb. Die Stiftungsteilnehmenden sind über das AMS versichert.
Zielgruppe
Arbeitslose Personen ab 18 Jahren
Für folgende Ausbildungen
Seit 1.1.2023 gibt es das Pflegestipendium für Personen ab 20 Jahren, die einen Anspruch auf eine Leistung des Arbeitsmarktservice haben. Das Pflegestipendium beträgt derzeit mindestens € 1.606,80. Wer dieses Modell wählt, erhält keinen Ausbildungszuschuss.
Zielgruppe
Arbeitslose Personen, die einen Ausbildungsplatz haben.
Für folgende Ausbildungen
Das Pflegestipendium kann auch in Verbindung mit der connexia Implacementstiftung beantragt werden. Schüler*innen und Student*innen erhalten mindestens € 1.506,90 Pflegestipendium und zusätzlich € 200 von einem Partnerbetrieb. Bei einer Ausbildung unter 6 Monaten reduziert sich der Zuschuss des Partnerbetriebes auf € 100 monatlich. Wer dieses Fördermodell wählt, erhält keinen Ausbildungszuschuss.
Zielgruppe
Arbeitslose Personen ab 20 Jahren
Für folgende Ausbildungen
Marion Mennig
Ausbildung zur Pflegefachassistentin