Fördermöglichkeiten

Für Ausbildungen im Pflege- und Sozialbereich gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Abhängig ist die Unterstützung von Alter, Ausgangslage und Ausbildung. Im connexia Welcome Center informieren wir nach aktuellem Stand über die verschiedenen Optionen. Ein Förderantrag muss immer vor Ausbildungsstart gestellt werden.

Ausbildungszuschuss

Einen Ausbildungszuschuss erhalten alle Schüler*innen bzw. Student*innen einer Ausbildungseinrichtung im Sozialbetreuungs- und Pflegesektor. In den meisten Fällen handelt es sich um € 600 monatlich (Stand 2025). Bei gedehnten Ausbildungen wird dieser Betrag aliquotiert.

Zielgruppe
Auszubildende, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz haben.

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesndheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung

connexia Implacementstiftung

Stiftungsteilnehmende bekommen für die Dauer ihrer Ausbildung Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 946,80 (Deckung des Lebensunterhaltes; Stand 2025). Hinzu kommen € 200 pro Monat vom Partnerbetrieb. Die Stiftungsteilnehmenden sind über das AMS versichert.

Zielgruppe
Arbeitslose Personen ab 18 Jahren

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung (auch gedehnte Ausbildungen)
  • Hebamme
  • OTA
  • Medizinische*r Masseur*in
  • Sozialpädagogik
  • Medizinische Assistenzberufe
  • Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe (MTD)

Pflegestipendium

Seit 1.1.2023 gibt es das Pflegestipendium für Personen ab 20 Jahren, die einen Anspruch auf eine Leistung des Arbeitsmarktservice haben. Das Pflegestipendium beträgt derzeit mindestens € 1.606,80. Wer dieses Modell wählt, erhält keinen Ausbildungszuschuss.

Zielgruppe
Arbeitslose Personen, die einen Ausbildungsplatz haben.

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung

Pflegestipendium mit connexia Implacementstiftung

Das Pflegestipendium kann auch in Verbindung mit der connexia Implacementstiftung beantragt werden. Schüler*innen und Student*innen erhalten mindestens € 1.506,90 Pflegestipendium und zusätzlich € 200 von einem Partnerbetrieb. Bei einer Ausbildung unter 6 Monaten reduziert sich der Zuschuss des Partnerbetriebes auf € 100 monatlich. Wer dieses Fördermodell wählt, erhält keinen Ausbildungszuschuss. 

Zielgruppe
Arbeitslose Personen ab 20 Jahren

Für folgende Ausbildungen

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegefachassistenz
  • Pflegeassistenz
  • Diplom-Sozialbetreuung
  • Fach-Sozialbetreuung (auch gedehnte Ausbildungen)

„Soziale Kompetenz, Freude und Geschick im Umgang mit Menschen, Aufgeschlossenheit gegenüber unterschiedlichen Altersgruppen und Kulturen, Stressresistenz und emotionale Belastbarkeit - das sind wohl die besten Voraussetzungen für meinen künftigen Beruf.“

Marion Mennig
Ausbildung zur Pflegefachassistentin