Sozialbetreuungsberufe

Im Arbeitsfeld der Sozialbetreuungsberufe geht es darum, Menschen, abgestimmt auf deren besondere Lebenssituation und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse, umfassend zu begleiten.

Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung beeinträchtigt sind, werden von Sozialbetreuerinnen oder Sozialbetreuern in allen Aspekten des Daseins unterstützt.

Diplom-Sozialbetreuung

Schwerpunkt Altenarbeit

Der Aufgabenbereich der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Altenarbeit umfasst alle Aufgaben, die auch der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer für Altenarbeit obliegen. Er umfasst auch die Tätigkeiten der Pflegeassistenz.
Er beinhaltet die berufsmäßige Hilfeleistung bei betagten Menschen in deren Wohnungen oder in Heimen:

  • Begleitende Hilfe zur psychosozialen Gesunderhaltung im Alter
  • Hilfe zur täglichen Lebensbewältigung: Wohnen, Körperpflege, Ernährung etc.
  • Hilfe zur Erschließung von sozialrechtlichen Hilfsquellen und Dienstleistungen
  • Anregung zur Erhaltung des sozialen Umfeldes und des selbst bestimmten Lebens
  • Pflegetätigkeiten im Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
  • Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung
  • Konzeptive und planerische Aufgaben
  • Fachliche Anleitung von anderen Personen, die bei der Sozialbetreuung mitwirken
  • Mitwirkung  an der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der eigenen Organisation oder Einrichtung
  • Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Konzepten und Projekten betreffend Altenarbeit auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätsentwicklung

Tätigkeitsfelder
Den Beruf der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Altenarbeit können Sie in folgenden Einrichtungen ausüben:

  • Pflegeheime
  • Hauskrankenpflege
  • Mobiler Hilfsdienst
  • Behinderteneinrichtungen
  • Krankenhaus
  • Tagesbetreuungen
  • Betreute Wohngemeinschaften

Schwerpunkt Behindertenarbeit

Der Aufgabenbereich der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit umfasst alle Aufgaben, die auch der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer für Behindertenarbeit obliegen. Er umfasst auch Tätigkeiten der Pflegeassistenz. Zusätzlich gehört die Entwicklung von Konzepten und Projekten betreffend Arbeit oder Begleitung von Menschen mit Behinderung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse dazu. Diese werden eigenverantwortlich durchgeführt und evaluiert. Folgende Tätigkeiten werden zusätzlich ausgeübt:

  • Eigenverantwortliche Durchführung der personenzentrierten Lebensplanung
  • Eigenverantwortliche Anwendung der aktuell anerkannten und wissenschaftlich fundierten Konzepte und Methoden der Pädagogik, wie basale Stimulation, basale Kommunikation, basale Aktivierung und dergleichen
  • Eigenverantwortliche Anwendung unterstützender, erweiternder und alternativer Kommunikationsmittel wie Gebärden und Symbole unter einsatz elektronischer Hilfsmittel

Tätigkeitsfelder
Als Diplom-Sozialbetreuerin oder Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit sind Sie in folgenden Einrichtungen tätig:

  • Wohngruppen für Menschen mit Behinderung
  • psychosozialen und sozialpädagogischen Wohngruppen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Familienentlastungsdiensten
  • Sonderpädagogischen Einrichtungen (als Stützpädagogen)
  • Schülertagesbetreuung

Schwerpunkt Behindertenbegleitung

Der Aufgabenbereich der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung umfasst alle Aufgaben, die auch der Fach-Sozialbetreuerin oder dem Fach-Sozialbetreuer für Behindertenbegleitung obliegen. Er umfasst auch Tätigkeiten der Unterstützung in der Basisversorgung.

Zusätzlich gehört die Entwicklung von Konzepten und Projekten betreffend Arbeit oder Begleitung von Menschen mit Behinderung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse dazu. Diese werden eigenverantwortlich durchgeführt und evaluiert. Folgende Tätigkeiten gehören zusätzlich zum Aufgabenbereich:

  • Eigenverantwortliche Durchführung der "personenzentrierten  Lebensplanung"
  • Eigenverantwortliche Anwendung der aktuell anerkannten und wissenschaftlich fundierten Konzepte und Methoden der Pädagogik, wie basale Stimulation, basale Kommunikation, basale Aktivierung und dergleichen.
  • Eigenverantwortliche Anwendung unterstützender, erweiternder und alternativer Kommunikationsmittel wie Gebärden und Symbole unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Tätigkeitsfelder
Als Diplom-Sozialbetreuerin oder Diplom-Sozialbetreuer für Behindertenbegleitung sind Sie in folgenden Einrichtungen tätig:

  • Wohngruppen für Menschen mit Behinderung
  • psychosozialen und sozialpädagogischen Wohngruppen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Familienentlastungsdiensten
  • Sonderpädagogischen Einrichtungen (als Stützpädagogen)
  • Schülertagesbetreuung
  • Kinderdörfern

Schwerpunkt Familienarbeit

Zu den Aufgaben der Diplom-Sozialbetreuerin oder des Diplom-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Familienarbeit gehören neben den Tätigkeiten der Pflegeassistenz insbesondere nachstehende Aufgaben, die eigenverantwortlich im Privatbereich von Familien oder familienähnlichen Lebensformen mit dem Ziel ausgeübt werden, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten und die Familie oder familienähnliche Gemeinschaft bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation zu unterstützen:

  • Planung und Organisation des Alltags
  • Haushaltsorganisation und -führung
  • Altersspezifische Betreuung der Kinder und Jugendlichen, Spiel- und Lernanimation sowie Hausaufgabenbegleitung
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung der Betreuungspersonen von Familienangehörigen
  • Mitbetreuung von älteren, kranken Familienmitgliedern oder solchen mit Behinderungen
  • Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie öffentlichen Stellen, Ämtern und Behörden
  • Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam und mit Einrichtungen der öffentlichen und freien Wohlfahrt im sozialen Umfeld

Tätigkeitsfelder
Die Diplom-Sozialbetreuerin oder der Diplom-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Familienarbeit ist über den Fachdienst Familienhilfe im Privatbereich von Familien oder familienähnlichen Gemeinschaften tätig.

Weitere Tätigkeitsfelder sind

  • Pflegeheime
  • Hauskrankenpflege
  • Behinderteneinrichtungen
  • Kinderdörfer
  • Familienservice der Lebenshilfe Vorarlberg

Fach-Sozialbetreuung

Schwerpunkt Altenarbeit

Der Aufgabenbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Altenarbeit gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die Tätigkeit der Pflegeassistenz umfasst. Der eigenverantwortliche Bereich besteht in der Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf ihren Bedarf, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Das bedeutet konkret:

  • Präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
  • Eingehen auf körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen
  • Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
  • Individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
  • Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen
  • Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen, Laienhelferinnen und Laienhelfern
  • Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen

Tätigkeitsfelder
Den Beruf der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Altenarbeit kann in folgenden Einrichtungen ausgeübt werden:

  • Pflegeheime
  • Hauskrankenpflege
  • Behinderteneinrichtungen
  • Krankenhaus
  • Tagesbetreuungen
  • Betreute Wohngemeinschaften

Schwerpunkt Behindertenarbeit

Der Aufgabenbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die Tätigkeit der Pflegeassistenz umfasst. Der eigenverantwortliche Bereich besteht in Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung von und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderungen und umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Unterstützung bei Kontakten zu anderen Menschen, Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
  • Interessensabklärung, Förderung und Training im Bereich Beschäftigung und Arbeit
  • Freizeitgestaltung, Unterstützung bei Entspannung und Erholung, Hobbies, Festen und Feiern
  • Einsatz musisch-kreativer Mittel und von Bewegung zur Persönlichkeitsentfaltung, Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung
  • Begleitung bei Krankheit, Trauer, Tod (insbesondere von Angehörigen) mit dem Ziel der Sinnstiftung und Sterbebegleitung

Tätigkeitsfelder
Als Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit sind Sie in folgenden Einrichtungen tätig:

  • Wohngruppen für Menschen mit Behinderung
  • psychosozialen und sozialpädagogischen Wohngruppen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Familienentlastungsdiensten
  • Sonderpädagogischen Einrichtungen (als Stützpädagogen)
  • Schülertagesbetreuung
  • Kinderdörfern

Schwerpunkt Behindertenbegleitung

Der Aufgabenbereich der Fach-Sozialbetreuerin oder des Fach-Sozialbetreuers mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die Unterstützung bei der Basisversorgung umfasst. Der eigenverantwortliche Bereich besteht in Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung von und erforderlichenfalls der Intervention für Menschen mit Behinderungen und umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Unterstützung bei Kontakten zu anderen Menschen, Förderung der Teilnahme am sozialen Leben sowie Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Sexualität
  • Interessensabklärung, Förderung und Training im Bereich Beschäftigung und Arbeit
  • Freizeitgestaltung, Unterstützung bei Entspannung und Erholung, Hobbies, Festen und Feiern
  • Einsatz musisch-kreativer Mittel und von Bewegung zur Persönlichkeitsentfaltung, Förderung von Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetischer Bildung
  • Begleitung bei Krankheit, Trauer, Tod (insbesondere von Angehörigen) mit dem Ziel der Sinnstiftung und Sterbebegleitung

Tätigkeitsfelder
Als Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer für Behindertenbegleitung sind Sie in folgenden Einrichtungen tätig:

  • Wohngruppen für Menschen mit Behinderung
  • psychosoziale und sozialpädagogische Wohngruppen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Familienentlastungsdienste
  • Sonderpädagogische Einrichtungen (als Stützpädagogen)
  • Schülertagesbetreuung
  • Kinderdörfern

Heimhilfe

Heimhilfe Ausbildung

Das Berufsbild der Heimhelferin oder des Heimhelfers umfasst die Unterstützung, Begleitung und Förderung betreuungsbedürftiger Menschen in ihrer individuellen Tagesgestaltung in enger Kooperation mit dem zuständigen Fachpersonal.

Die Heimhilfe ist bei den Haushaltstätigkeiten in eigenverantwortlichem Wirkungsbereich tätig. Bei den Tätigkeiten „Unterstützung bei der Basisversorgung“ wird sie im Sinne von Assistieren tätig, d.h. die zu pflegende Person ist weitestgehend selbstbestimmt und kann Anweisungen geben.

Tätigkeitsfelder
Die Heimhelferin oder der Heimhelfer ist in folgenden Einrichtungen tätig:

  • Personenbetreuung in privaten Haushalten
  • Mobiler Hilfsdienst
  • Pflegeheim