Sozialbetreuungsberufe
Die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer kann mit folgenden Schwerpunkten absolviert werden:
- Familienarbeit
- Altenarbeit
- Behindertenarbeit
- Behindertenbegleitung
Dauer
Die Ausbildung umfasst mindestens 2.405 Unterrichtseinheiten Theorie und 1.800 Unterrichtseinheiten Praxis.
Sie dauert 3 Jahre (Behindertenarbeit 3,5 Jahre).
Zugangsvoraussetzungen
- Vollendung des 17. (Behindertenarbeit, Altenarbeit, Familienarbeit) bzw.
des 19. Lebensjahres (Behindertenbegleitung) - Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule, einer Berufsausbildung oder eines längeren berufsspezifischen Praktikums.
- Gesundheitliche Eignung
- Kenntnisse der deutschen Sprache (B2 Niveau - Sprachzertifikat bei nichtdeutscher Muttersprache)
- Mindestens ein Monat einschlägiges Vorpraktikum bis Schulbeginn
- Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Flexibilität
Abschluss
Diplom-Sozialbetreuerinnen oder Diplom-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit schließen nach dem 4. Semester mit der Pflegeassistenz (GuKG) und nach dem 6. Semester mit einer Diplomprüfung ab.
Dieser Abschluss wird für die Berufsreifeprüfung angerechnet.
Nachqualifizierungen zur Diplom-Sozialbetreuerin oder Diplom-Sozialbetreuer:
- Fach-Sozialbetreuung für Altenarbeit zur Diplom-Sozialbetreuung für Altenarbeit (2 Semester)
- Fach-Sozialbetreuung für Altenarbeit zur Diplom-Sozialbetreuung für Familienarbeit (2 Semester)
Ausbildungseinrichtungen
Schwerpunkt Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung
Kathi-Lampert-Schule, Götzis
Schwerpunkt Familienarbeit und Altenarbeit
Schule für Sozialbetreuungsberufe, Bregenz
Die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer kann mit verschiedenen Schwerpunkten absolviert werden:
- Altenarbeit
- Behindertenarbeit
- Behindertenbegleitung
Dauer
Die Ausbildung umfasst mindestens 1.585 Unterrichtseinheiten Theorie und 1.200 Unterrichtseinheiten Praxis.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre (2,5 Jahre Behindertenarbeit, 3 Jahre Altenarbeit gedehnt).
Zugangsvoraussetzungen
- Vollendung des 17. (Behindertenarbeit, Altenarbeit) bzw.
des 19. Lebensjahres (Behindertenbegleitung, Altenarbeit gedehnt) - Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule, einer Berufsausbildung oder eines längeren berufsspezifischen Praktikums.
- Kenntnisse der deutschen Sprache (B2 Niveau - Sprachzertifikat bei nichtdeutscher Muttersprache)
- Gesundheitliche Eignung
- Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Flexibilität
Abschluss
Fach-Sozialbetreuerinnen oder Fach-Sozialbetreuer für Altenarbeit und Behindertenarbeit schließen mit der Pflegeassistenz (GuKG) und einer Fachprüfung ab.
Nachqualifizierungen zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer:
- Von der Pflegeassistenz zur Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit (2 Semester)
- Von der Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit zur Fach-Sozialbetreuung für Altenarbeit (1 Semester)
- Von der Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit zur Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit (1 Semester)
Ausbildungseinrichtungen
Schwerpunkt Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung
Kathi-Lampert-Schule, Götzis
Schwerpunkt Familienarbeit und Altenarbeit
Schule für Sozialbetreuungsberufe, Bregenz
Dauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre (Vorbereitungslehrgang und Fachausbildung).
Zugangsvoraussetzungen
- positiv abgeschlossene Schulpflicht
- Vollendung des 16. bzw. des 19. Lebensjahres im Jahr des Ausbildungsbeginnes
- Zusage einer Praktikumsstelle in einer sozialen Einrichtung (z.B. Sozialzentrum, Pflegeheim, Behinderteneinrichtung)
- positives Aufnahmegespräch an einer SOB
- gesundheitliche Eignung
- Deutsch B2 erwünscht
Abschluss
1. Jahr Vorbereitungslehrgang
Nach dem 3. Jahr Fach-Sozialbetreuerin oder Fach-Sozialbetreuer
Ausbildungseinrichtung
Schule für Sozialbetreuungsberufe Bregenz
Kathi-Lampert-Schule Götzis
Dauer
Die Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer umfasst mindestens 200 Unterrichtseinheiten Theorie und 200 Unterrichtseinheiten Praxis. Das Ausbildungsmodul "Unterstützung bei der Basisversorgung" nach der Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV) bildet einen integrierenden Bestandteil der Ausbildung.
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift (Sprachniveau B1)
- Schriftliches Aufnahmeverfahren
- Nachweis über ein Schnupperpraktikum von 16 Stunden (für Personen, die bisher keine Erfahrung im Bereich Betreuung und Pflege haben). Das Schnupperpraktikum ist möglich in einem Pflegeheim, in der Hauskrankenpflege, beim Mobilen Hilfsdienst oder einer anderen entsprechenden Einrichtung.
- Eignung entsprechend der Vorgaben von § 5 Sozialbetreuungsberufegesetz
Abschluss
Die theoretische Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung gemäß GuK-BAV ab.
Die praktische Ausbildung wird von einer oder einem Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege beurteilt, unter deren oder dessen Anleitung und Aufsicht die praktische Ausbildung im Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung absolviert wurde.
Ausbildungseinrichtung
connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege, Bregenz
BFI der AK Vorarlberg, Feldkirch