Pflegeberufe

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Dauer

  • 3 Jahre (4600 Stunden)
  • 2 Jahre verkürzte Ausbildung für Pflegeassistentinnen oder Pflegeassistenten
  • 2 Jahre verkürzte Ausbildung für Hebammen
  • 1 Jahr verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege oder in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
  • 1 Jahr und 6 Monate verkürzte Ausbildung für Medizinerinnen oder Mediziner

Zugangsvoraussetzungen

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen oder Lehrabschluss
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 Niveau)
  • Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission.

Abschluss

Schriftliche Fachbereichsarbeit, kommissionelle Diplomprüfung

Ausbildungseinrichtung

Pflegeschule Vorarlberg

Verkürzte Ausbildung für den gehobenen Dienst

Dauer

2 Jahre für Pflegeassistentinnen oder Pflegeassistenten

Zugangsvoraussetzungen

Personen, die eine Berufsberechtigung als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz besitzen, sind berechtigt, eine verkürzte Ausbildung in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu absolvieren, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine Tätigkeit in einem Dienstverhältnis als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent durch zwei Jahre vollbeschäftigt oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche körperliche und geistige Eignung
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche Vertrauenswürdigkeit

Abschluss

Schriftliche Fachbereichsarbeit, kommissionelle Diplomprüfung

Ausbildungseinrichtung

Pflegeschule Vorarlberg

Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege

Dauer

6 Semester Vollzeitstudium (180 ECTS)

Zugangsvoraussetzungen

  • Allgemeine Universitätsreife oder Studienberechtigung
  • Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
  • Facheinschlägige deutsche Fachhochschulreife mit Zusatzprüfungen
  • Berufsspezifische und gesundheitliche Eignung

Abschluss

Bachelorprüfung/Bachelor (Fachhochschul-Bachelorstudiengang), Bachelor of Science der Gesundheits- und Krankenpflege (gehobener Dienst)

Ausbildungseinrichtung

Fachhochschule Vorarlberg

Von der PFA zum Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege

Dauer

6 Semester
(3 Semester berufsbegleitend möglich, 3 Semester Vollzeitstudium)

Zugangsvoraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Reifeprüfung oder Zugang über die „Facheinschlägige berufliche Qualifikation“ mit Zusatzprüfungen
  • Aufnahmeverfahren

Abschluss

Bachelorprüfung/Bachelor (Fachhochschul-Bachelorstudiengang), Bachelor of Science der Gesundheits- und Krankenpflege (gehobener Dienst)

Ausbildungseinrichtung

Fachhochschule Vorarlberg
mehr Informationen finden Sie hier.

Sonstige Pflegeausbildungen und Spezialisierungen

Pflegefachassistenz

Dauer

Zugangsvoraussetzungen

  • 14 Jahre bzw. Vollendung des 17. Lebensjahres (je nach Ausbildungsform)
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Erfolgreich abgeschlossene 10. Schulstufe oder Lehrabschluss
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  • Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch die Aufnahmekommission.

Abschluss

Kommissionelle Abschlussprüfung | Diplom

Ein Diplom in der Pflegefachassistenz ermöglicht den Zugang zur Berufsreifeprüfung gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997.

Ausbildungseinrichtungen

Pflegeschule VorarlbergBFI der Arbeiterkammer VorarlbergHLPS - Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
 

Pflegeassistenz

Dauer

  • 1 Jahr (1600 Stunden)
  • 2 Jahre berufsbegleitend
  • Verkürzte Ausbildung für Personen, die ein Studium der Human- oder Zahnmedizin erfolgreich abgeschlossen haben (680 Stunden)
  • 3,5 Jahre an einer Fachschule für Gesundheit und Pflege

Zugangsvoraussetzungen

  • 14 Jahre bzw. Vollendung des 17. Lebensjahres (je nach Ausbildungsrichtung)
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
  • Abgeschlossene berufliche Erstausbildung
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 Niveau)
  • Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission.

Abschluss

Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis

Ausbildungseinrichtungen

Pflegeschule Vorarlberg Lernort FeldkirchBFI der Arbeiterkammer VorarlbergFSGP - Fachschule für Gesundheit und Pflege
 

Lehre für Assistenzberufe in der Pflege

Dauer

  • 3 Jahre bis zur Pflegeassistenz
  • 4 Jahre bis zur Pflegefachassistenz

 

Zugangsvoraussetzungen

  • 15. Lebensjahr
  • Pflichtschulabschluss
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Ausbildungsbetrieb

 

Abschluss

Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz

Weiterbildungsinteressierte Fachkräfte können in Folge z.B. (berufsbegleitend) an der Fachhochschule die Qualifikation für den Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erwerben.

Informationen

Details zu diesem Lehrberuf finden Sie hier. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg.

Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können eine Vielfalt an zusätzlichen Spezialisierungen erwerben.

Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen sind:

Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen können vertiefend (30 ECTS) oder befugniserweiternd (90 ECTS) erworben werden.

Voraussetzung für die Ausübung von Spezialisierungen, die über die Kompetenzen gemäß GUKG §§ 14 bis 16 hinausgehen, ist die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Sonderausbildung oder Spezialisierung, Niveau 2 (Befugniserweiterung), innerhalb von fünf Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit.

Spezialisierungen für Lehr- oder Führungsaufgaben

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können folgende Spezialisierungen für Lehr- und Führungsaufgaben erwerben:

Lehraufgaben

  • Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Leitung von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen
  • Leitung von Sonderausbildungen
  • Leitung von Lehrgängen der Pflegeassistenz

Führungsaufgaben 

  • Leitung des Pflegedienstes an einer Krankenanstalt
  • Leitung des Pflegedienstes an Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen

Ausbildungseinrichtung
Schloss Hofen Wissenschaft und Weiterbildung

Basales und Mittleres PflegemanagementGesundheits- und Pflegemanagement

Voraussetzung für die Ausübung von Lehr- und Führungsaufgaben ist die rechtmäßige zweijährige vollbeschäftigte Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung und die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Sonderausbildung oder einer für Lehr- bzw. Führungsaufgaben anerkannten Hochschulausbildung.