Pflegeberufe
Dauer
6 Semester Vollzeitstudium (180 ECTS)
Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Universitätsreife oder Studienberechtigung
- Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
- Facheinschlägige deutsche Fachhochschulreife mit Zusatzprüfungen
- Berufsspezifische und gesundheitliche Eignung
Abschluss
Bachelorprüfung/Bachelor (Fachhochschul-Bachelorstudiengang), Bachelor of Science der Gesundheits- und Krankenpflege (gehobener Dienst)
Ausbildungseinrichtung
Dauer
6 Semester
(3 Semester berufsbegleitend möglich, 3 Semester Vollzeitstudium)
Zugangsvoraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- Reifeprüfung oder Zugang über die „Facheinschlägige berufliche Qualifikation“ mit Zusatzprüfungen
- Aufnahmeverfahren
Abschluss
Bachelorprüfung/Bachelor (Fachhochschul-Bachelorstudiengang), Bachelor of Science der Gesundheits- und Krankenpflege (gehobener Dienst)
Ausbildungseinrichtung
Fachhochschule Vorarlberg
mehr Informationen finden Sie hier.
Sonstige Pflegeausbildungen und Spezialisierungen
Dauer
- 2 Jahre Vollzeit (3200 Stunden) an einer Pflegeschule
- 1 Jahr Vollzeit verkürzte Ausbildung für Pflegeassistentinnen oder Pflegeassistenten
- 4 Jahre berufsbegleitend
- 5 Jahre an der HLPS
Zugangsvoraussetzungen
- 14 Jahre bzw. Vollendung des 17. Lebensjahres (je nach Ausbildungsform)
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- Erfolgreich abgeschlossene 10. Schulstufe oder Lehrabschluss
- Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch die Aufnahmekommission.
Abschluss
Kommissionelle Abschlussprüfung | Diplom
Ein Diplom in der Pflegefachassistenz ermöglicht den Zugang zur Berufsreifeprüfung gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997.
Ausbildungseinrichtungen
Pflegeschule VorarlbergBFI der Arbeiterkammer VorarlbergHLPS - Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
Dauer
- 1 Jahr (1600 Stunden)
- 2 Jahre berufsbegleitend
- Verkürzte Ausbildung für Personen, die ein Studium der Human- oder Zahnmedizin erfolgreich abgeschlossen haben (680 Stunden)
- 3,5 Jahre an einer Fachschule für Gesundheit und Pflege
- 3 Jahre als Pflegelehre
Zugangsvoraussetzungen
- 14 Jahre, 15 Jahre oder Vollendung des 17. Lebensjahres (je nach Ausbildungsrichtung)
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
- Kenntnisse der deutschen Sprache (B1 Niveau)
- Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest
- bei der Pflegelehre: ein Ausbildungsbetrieb
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission.
Abschluss
Kommissionelle Abschlussprüfung/Zeugnis
Ausbildungseinrichtungen
Pflegeschule Vorarlberg Lernort FeldkirchBFI der Arbeiterkammer VorarlbergFSGP - Fachschule für Gesundheit und Pflege
Informationen zur Pflegelehre auf der Seite der WKO
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können eine Vielfalt an zusätzlichen Spezialisierungen erwerben.
Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen sind:
- Kinder- und Jugendlichenpflege
- Grundlagen der Psychiatrie-Pflege
- Intensivpflege
- Kinderintensivpflege
- Anästhesiepflege
- Pflege bei Nierenersatztherapie
- Pflege im Operationsbereich
- Krankenhaushygiene
- Wundmanagement und Stomaversorgung
- Hospiz- und Palliativversorgung
- Psychogeriatrische Pflege
Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen können vertiefend (30 ECTS) oder befugniserweiternd (90 ECTS) erworben werden.
Voraussetzung für die Ausübung von Spezialisierungen, die über die Kompetenzen gemäß GUKG §§ 14 bis 16 hinausgehen, ist die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Sonderausbildung oder Spezialisierung, Niveau 2 (Befugniserweiterung), innerhalb von fünf Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit.
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege können folgende Spezialisierungen für Lehr- und Führungsaufgaben erwerben:
Lehraufgaben
- Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege
- Leitung von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen
- Leitung von Sonderausbildungen
- Leitung von Lehrgängen der Pflegeassistenz
Führungsaufgaben
- Leitung des Pflegedienstes an einer Krankenanstalt
- Leitung des Pflegedienstes an Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen
Ausbildungseinrichtung
Schloss Hofen Wissenschaft und Weiterbildung
Basales und Mittleres PflegemanagementGesundheits- und Pflegemanagement
Voraussetzung für die Ausübung von Lehr- und Führungsaufgaben ist die rechtmäßige zweijährige vollbeschäftigte Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung und die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Sonderausbildung oder einer für Lehr- bzw. Führungsaufgaben anerkannten Hochschulausbildung.