In der Gesundheits- und Krankenpflege gibt es folgende Berufsgruppen:
Das Aufgabengebiet des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege) umfasst die Pflege und Betreuung von kranken Menschen jeden Alters mit körperlichen und psychischen Erkrankungen, von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, von Schwerkranken und Sterbenden.
Die Pflegeassistenzberufe unterstützen den Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärztinnen und Ärzte bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie sind zuständig für die Unterstützung bei der Pflege, Mitarbeit bei der Therapie und Diagnose.
Übersicht: Wer darf was?
Durch verschiedene Weiterbildungen und Spezialisierungen können Pflegepersonen Zusatzqualifikationen erlangen und haben so sehr individuelle Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.
Er trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.
Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.
Im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit tragen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt, organisiert und implementiert pflegerische Strategien, Konzepte und Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der Familiengesundheitspflege, der Schulgesundheitspflege sowie der gemeinde- und bevölkerungsorientierten Pflege.
Tätigkeitsfelder
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege kann freiberuflich oder in einem Dienstverhältnis in folgenden Einrichtungen ausgeübt werden:
Die Pflegefachassistenz unterstützt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärztinnen und Ärzte. Die Aufgaben umfassen Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie auf allen Versorgungsstufen.
Der Tätigkeitsbereich umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärztinnen und Ärzten übertragenen Aufgaben:
Pflegemaßnahmen
Handeln in Notfällen
Diagnostik und Therapie
Die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie.
Die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.
Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
Die Durchführung der Pflegemaßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 und der Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe hat nach Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu erfolgen. Im extramuralen Bereich haben Anordnungen schriftlich zu erfolgen.
Tätigkeitsfelder
Die Pflegefachassistenz kann in folgenden Einrichtungen ausgeübt werden:
Die Pflegeassistenz unterstützt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärztinnen und Ärzte. Die Aufgaben umfassen Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie auf allen Versorgungsstufen.
Die Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenz umfassen folgende Leistungen:
Pflegemaßnahmen
Die Durchführung von Pflegemaßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen. Im extramuralen Bereich haben Anordnungen schriftlich zu erfolgen.
Handeln in Notfällen
Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
Tätigkeitsfelder
Die Pflegeassistenz kann in folgenden Einrichtungen ausgeübt werden:
Gabriele Jussel
Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin für Altenarbeit