Personenbetreuung

Das Berufsbild der Personenbetreuerin oder des Personenbetreuers umfasst die Unterstützung, Begleitung und Förderung betreuungsbedürftiger Menschen in ihrer individuellen Tagesgestaltung in ihrem eigenen zu Hause und zwar in enger Kooperation mit dem zuständigen Fachpersonal. Die Personenbetreuerin oder der Personenbetreuer ist bei den Haushaltstätigkeiten in eigenverantwortlichem Wirkungsbereich tätig. Personenbetreuung wird vielfach als "24 Stunden Betreuung" angeboten.

Die Personenbetreuung kann auf selbständiger (Gewerbeschein) oder unselbständiger (Anstellung beim Klienten) Basis ausgeführt werden.

Für die selbständige Personenbetreuung muss eine Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde erfolgen.

Tätigkeitsfelder
Die Tätigkeitsfelder für den Beruf der Personenbetreuung sind im Hausbetreuungsgesetz bzw. für die selbständige Ausübung in § 159 der Gewerbeordnung geregelt.

Die Betreuungsaufgaben beziehen sich auf Hilfe im Haushalt, die Gestaltung des Tagesablaufs bzw. Gesellschaft leisten. Außerdem umfasst die Betreuung Unterstützung bei der Nahrungs-, Flüssigkeits- und Arzneimittelaufnahme, bei der Körperpflege, dem An- und Auskleiden u.ä.

Qualifikationsanforderungen sind weder für die unselbständige noch für die selbständige Personenbetreuung vorgegeben. Im Zusammenhang mit einer Förderung für die 24 Stunden Betreuung wird von der Personenbetreuerin oder von dem Personenbetreuer allerdings eine Qualifikation verlangt, die auf dem Niveau der Heimhelferin oder des Heimhelfers angesiedelt ist. Es werden auch andere fachspezifische Kurse und Erfahrungen berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Personenbetreuung
In folgenden Institutionen erhalten Sie weitere Informationen zur Personenbetreuung.

Betreuungspool VorarlbergWirtschaftskammer VorarlbergBundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend